Goerk und Fliegner Personalmanagement

 

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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein* (AVGS): (Hinweis für Arbeitsuchende)



1. Einfache Version (von Goerk & Fliegner):

 Sie erhalten auf Antrag von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit (ALG-I-Empfänger) oder ARGE/Jobcenter/Kommune ... (ALG-II-Empfänger) einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zwischen 2000,- und 2.500,- Euro, wenn

  • Sie mindestens 6 Wochen arbeitslos sind, ggf. auch früher (nach Ermessen)
  • Ihr Antrag bei der AfA oder ARGE/Jobcenter/Kommune ... kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Post unter Angabe Ihrer Kunden-Nr. erfolgen.
  • Sollte man Ihnen den AVGS verweigern, verlangen Sie immer eine schriftliche Begründung!

2. Offizielle Version* (von der Agentur für Arbeit):

 Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein hat, wer

  1. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und
  2. in einer Rahmenfrist von 3 Monaten vor der Beantragung des VGS mindestens 2 Monate arbeitslos war und
  3. noch nicht vermittelt ist.

Einen Rechtsanspruch hat auch, wer eine Beschäftigung ausübt oder zuletzt ausgeübt hat, die von der Agentur für Arbeit

  1. als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder
  2. als Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gefördert wird oder gefördert wurde.

Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können gefördert werden. Arbeitslosemit Anspruch auf Arbeitslosengeld können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Beauftragung eines Trägers mit der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung verlangen.Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch Drittes Buch – SGB III – vom 24.3.1997, § 45 in der jeweils geltenden Fassung

3. AVGS-Merkmale:

  • seit 01.01.2008 Höhe zwischen 2.000,- und 2.500,- Euro
  • in der Regel 3 bis 6 Monate gültig
  • AVGS wird unter bestimmten Voraussetzungen ungültig

*Unverbindlicher Auszug bzw. Informationen zum AVGS der Bundesagentur für Arbeit. Stand 04/2012

 

 


 

 

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